Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Inovamed GmbH in Aachen

§ 1 Geltung der AGB
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Inovamed unterliegen ausschließlich den Geschäftsbedingungen der Inovamed. Die Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nicht Vertragsinhalt. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten die Geschäftsbedingungen der Inovamed als angenommen. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern.

§ 2 Vertragsschluss
Alle Angebote der Inovamed, insbesondere auf ihren Internetseiten, Prospekten und Flyern sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt insbesondere bezüglich Preise, Abbildungen und technischen Einzelheiten.
Mit der Bestellung einer Ware bei Inovamed erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Inovamed ist dann berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden.

§ 3 Preise
Die von dem Vertragspartner an Inovamed zu zahlenden Preise richten sich nach der Vereinbarung der Parteien. Der Vertragspartner ist in der Gestaltung seiner Preise und Bedingungen für den Weiterverkauf an Dritte frei. Eine Preisbindung besteht nicht.

§ 4 Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur zulässig mit Ansprüchen, die rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

 § 5 Lager
Haben die Vertragsparteien vereinbart, dass der Vertragspartner für die Vertragsprodukte ein Lager an seinem Sitz zur Verfügung stellt, so ist der Vertragspartner verpflichtet, das Lager ausreichend zu versichern. Die in das Lager eingelagerten Produkte werden von Inovamed frei Haus angeliefert. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vertragsprodukte im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes auf eigene Rechnung zu veräußern.
Sollte eine Pfändung der im Lager befindlichen Vertragsprodukte erfolgen, so hat der Vertragspartner Inovamed unverzüglich zu unterrichten und dabei eine Ablichtung des Vollstreckungsprotokolls zu übersenden.
Inovamed beteiligt sich nicht an den Kosten für die Unterhaltung des Lagers.
Die Abrechnung der aus dem Lager entnommenen Vertragsprodukte erfolgt monatlich. Die Rechnungsbeträge sind an Inovamed binnen drei Tagen nach Abrechnung zu zahlen.

§ 6 Mängelansprüche (Gewährleistung)
1. Die Haftung von Inovamed erstreckt sich auf eine dem Stand der Entwicklung entsprechende Mangelfreiheit der gelieferten Produkte. Die Haftung umfasst nicht Mängel, die darauf beruhen können, dass die Produkte vom Vertragspartner nicht sachgerecht gelagert oder genutzt worden sind.

2. Der Vertragspartner hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind Inovamed unverzüglich nach Eingang des Produkts oder – wenn sich der Mangel erst später zeigt – unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt.

3. Die gesetzliche Haftung von Inovamed wegen Mängel umfasst nach Wahl von Inovamed Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung

4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Vertragspartner berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Haftung (Schadensersatz)
Inovamed haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch wird ihre Haftung auf Schadensersatz wie folgt eingeschränkt:

1.
a. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird gehaftet nur für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

b. Bei Vorsatz einfacher Erfüllungsgehilfen, bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen wird gehaftet nur begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Die Begrenzung gilt nicht für Schäden infolge Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

c. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht haftet Inovamed in Abweichung von lit. a) auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt wie unter b). Als Kardinalpflicht wird eine Pflicht verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

2. Unberührt bleiben die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und die Haftung im Fall einer Zusicherung. Bei einer sonstigen Pflichtverletzung, insbesondere einem Verschulden bei Vertragsschluss, Verzug oder Delikt übernimmt Inovamed keine weitergehende Haftung als vorstehend geregelt.

3. Die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Mitarbeiter von Inovamed haften nicht weiter als Inovamed selbst.

 § 8 Kündigung
Die Zusammenarbeit kann von jedem Vertragspartner gem. § 314 BGB fristlos gekündigt werden, wenn ein Grund hierzu vorliegt, der die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar macht.
Jede Partei kann den Vertrag auch ohne Angabe eines Grundes mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen.

§ 9 Datenschutz
Der Vertragspartner willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen Daten auf Datenträger unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt werden. Der Vertragspartner stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personengebundenen Daten ausdrücklich zu. Der Vertragspartner kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Inovamed verpflichtet sich für diesen Fall zur unverzüglichen Deaktivierung der personenbezogenen Daten, sofern alle Bestellvorgänge vollständig abgewickelt sind. Inovamed ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zum Zweck der Bonitätsprüfung an Dritte weiterzugeben.

§ 10 Geltung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht mit Ausschluss des CISG.

§ 11 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien aus dem Vertragsverhältnis ist Aachen, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Inovamed ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an dessen Sitz zu verklagen.

§ 12 Nebenabreden/Teilnichtigkeit
Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, so soll jedoch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke eine Regelung zu vereinbaren, die der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen am besten entspricht.
Haftungshinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links sich die Inhalte der gelinkten Seite zueigen macht und ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von den Inhalten der verlinkten Seiten distanziert. Da wir auf unserer Homepage Links zu anderen Seiten im Internet haben, distanzieren wir uns hiermit von Inhalten jeglicher Art auf diesen verlinkten Seiten. Wir erklären ausdrücklich, dass wir auf die außerhalb unserer Internetpräsenz liegenden Seiten keinerlei Einfluss bezüglich deren Gestaltung und Inhalt haben und somit auch nicht verantwortlich sind. Sollte auf den von unserer Homepage verlinkten Seiten illegaler Inhalt verbreitet werden, so bitten wir darum, uns umgehend darüber zu benachrichtigen, damit wir die betreffenden Links entfernen können.
Sicherheitsbeauftragte für Medizinprodukte:
Unsere Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte erreichen Sie unter folgenden E-Mail-Adressen:

Georg Kattenbeck / g.kattenbeck@inovamed.org
Tibbeke Neumann / t.neumann@inovamed.org